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Der Jahresbeitrag beträgt für: |
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Schüler/Studenten/Auszubildende |
60,00 € (mtl. 5,00 €) |
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Senioren (ab 18. Lebensjahr) |
96,00 € (mtl. 8,00 €) |
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Familien |
192,00 € (mtl. 16,00 €) |
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Passive Mitglieder |
24,00 € (mtl. 2,00 €) |
Der Jahresbeitrag wird zweimal jährlich im April und Oktober per Lastschrift eingezogen oder muss ganz oder halbjährlich im Voraus überwiesen werden. Gegen Vorlage des „Herten-Pass“ und von Wehrdienst-/ Zivildienstleistenden werden keine Vereinsbeiträge erhoben. Diese Ausnahmetatbestände sind bei Abgabe der Beitrittserklärung oder bei Eintritt des Ausnahmegrundes dem Kassierer nachzuweisen.
Der Wegfall des Ausnahmetatbestandes ist unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei Schülern, Studenten und Auszubildenden bei Beendigung der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung.
Zur Deckung von Verwaltungskosten (Verbandsmeldung etc.) ist mit dem Beitritt ein einmaliger Betrag von 10,00 € zu entrichten. Der Betrag wird mit der ersten Überweisung bzw. Abbuchung fällig.
Beiträge sind Bringschulden.
Hinweis: Nach § 5 der Satzung des 1. BC Herten sind Austritte nur zum 1. des auf die Abgabe der Austrittserklärung folgenden Monats möglich und bedürfen der Schriftform.